Reklamationsordnung

REKLAMATIONSORDNUNG DER FIRMA MTS, SPOL. S R.O.

  1. Die Firma/natürliche Person – Unternehmer MTS, spol. s r.o. mit Sitz/Ort des Unternehmens in Krivá 53, 027 55  KriváFirmen-Ident.-Nr.: 36 001 368, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Abteilung Sro, Einlage Nr. 3318/L (nachfolgend kurz „MTS“ genannt) gibt diese Reklamationsordnung in Übereinstimmung mit § 18 des Gesetzes Nr. 250/2007 GBl. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 GBl. über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung späterer Vorschriften (nachfolgend kurz „VSchG“ genannt) heraus. Zweck der Reklamationsordnung ist es, den Verbraucher über den Umfang, die Bedingungen und die Art der Geltendmachung der Ansprüche aus der Haftung für fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend kurz „Reklamation“ genannt) zu informieren. Der Verbraucher erhält zudem Auskunft darüber, wo er seine Reklamation geltend machen kann und wo Reparaturen innerhalb der Garantiefrist durchgeführt werden.

  2. Der in dieser Reklamationsordnung benutzte Begriff „Verkäufer“ bezeichnet die Firma MTS. Der Verkäufer ist Lieferant im Sinne von §2 Buchst. e/ VSchG.

  3. Der Begriff „Käufer“ bezeichnet den Verbraucher – eine natürliche oder juristische Person – der aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages, in welcher Form auch immer, Produkte für den persönlichen Gebrauch oder für den Gebrauch seines Haushaltes kauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, und der beim Verkäufer oder über den E-Shop des Verkäufers ein bestimmtes Produkt in Sinne der Definition von §2 Buchst. f/ VSchG (nachfolgend kurz „Produkt“ genannt) oder eine Dienstleistung im Sinne der Definition von §2 Buchst. i/ VSchG (nachfolgend kurz „Dienstleistung“ genannt) gekauft oder bestellt hat. Der Begriff „Ware“ bezeichnet für die Zwecke dieser Reklamationsordnung ein Produkt und/oder eine Dienstleistung.

  4. Im Sinne der Best. von §18 Abs. 1 des Gesetzes ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über die Bedingungen und die Art der Reklamation ordnungsgemäß zu informieren, einschließlich darüber, wo er die Reklamation geltend machen kann und wo Reparaturen innerhalb der Garantiefrist durchgeführt werden. Diese Reklamationsordnung muss an einer sichtbaren, für den Verbraucher zugänglichen Stelle platziert sein; um die Vorgaben der genannten Gesetzesbestimmung zu erfüllen, ist diese Reklamationsordnung:   

    1. auf der Internetseite des Verkäufers unter: www.MTS.sk veröffentlicht,

    2. sichtbar im Sitz des Verkäufers, wo dem Käufer Waren verkauft oder bereitgestellt werden, angebracht,

    3. sichtbar in der Betriebsstätte des Verkäufers, in der dem Käufer Waren verkauft oder bereitgestellt werden, angebracht, 

    4. in gedruckter Form am Verkaufstresen oder an der Kasse im Sitz des Verkäufers oder in der Betriebsstätte des Verkäufers, in der dem Käufer Waren verkauft oder bereitgestellt werden, für den Käufer verfügbar. 


  5. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer oder mit dem Abschluss des Werkvertrages zwischen Verkäufer und Käufer stimmt der Käufer den in dieser Reklamationsordnung aufgeführten Bedingungen zu. Auf diese Reklamationsordnung wird am Beleg, der die Zahlung des Kaufpreises oder des Preises für die Herstellung des Werks, ggf. am Beleg, mit dem die Garantiefrist der Ware oder der Dienstleistung (Garantieurkunde) bestätigt wird, verwiesen.

  6. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte des Käufers als Verbraucher (§2 Buchst. a/ VSchG), sodass seine durch zwingende Bestimmungen der Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen des VSchG und des Bürgerlichen Gesetzbuches garantierten Rechte, nicht berührt werden. Nach Ablauf der durch zwingende Bestimmungen der Rechtsvorschriften geregelten Garantiefrist haben Bedingungen, die in dieser Reklamationsordnung festgelegt werden, Vorrang vor den Bestimmungen der Rechtsvorschriften. 

  7. Diese Reklamationsordnung erstreckt sich auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen seitens des Verkäufers für Käufer, die der Definition des Verbrauchers im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

  8. Diese Reklamationsordnung ersetzt die Erklärung des Verkäufers im Sinne der Bestimmung von § 620 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch, mit der der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Garantie festlegt, wenn die in der Garantieurkunde vermerkte Garantiefrist länger als die gesetzlich garantierte Gewährleistungsfrist ist.

  9. Die vom Verkäufer in der Garantieurkunde vermerkten Garantiebedingungen haben auch Vorrang vor den Bestimmungen dieser Reklamationsordnung.

  10. Die Bestimmungen dieser Reklamationsordnung werden zur Abwicklung von Reklamationen in jenem Umfang angewandt, der den Sondervorschriften in Anmerkung Nr. 22b VSchG nicht widerspricht.

  11. Sachmängelhaftung:
    1. 11.1. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte oder gelieferte Ware bei der Übernahme durch den Käufer aufweist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware vor der Übernahme zu überprüfen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der Ware, die der Käufer bei der Überprüfung hätte feststellen müssen, insbesondere haftet er nicht dafür, wenn der Käufer fehlendes Zubehör der Ware oder eine bei der Überprüfung feststellbare mechanische Beschädigung der Ware nachträglich reklamiert. Der Verkäufer haftet für solche Mängel auch dann nicht, wenn der Käufer die Möglichkeit, die Ware zu untersuchen, nicht wahrgenommen hat.

    2. 11.2.Bei gebrauchten Sachen haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch ihren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei Sachen, die für einen ermäßigten Preis verkauft werden, haftet er nicht für Mängel, aufgrund derer der ermäßigte Preis vereinbart wurde.

    3. 11.3. Handelt es sich nicht um gebrauchte Sachen, so haftet der Verkäufer für Mängel, die nach der Übernahme der Sache innerhalb der Garantiefrist auftreten (Garantie). Die Länge der Garantiefrist richtet sich nach den Bestimmungen der Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern der Verkäufer am Beleg, der die Übernahme der Sache nachweist, keine längere Garantiefrist vermerkt hat.   Als Garantieurkunde können auch Rechnungen oder Lieferscheine dienen, sofern der Verkäufer die Länge der Garantiefrist darauf vermerkt hat.

    4. 11.4.Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Funktionsstörungen, die auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf:
  • Mängel und Schäden an der Ware durch natürliche oder mechanische Beschädigung der Ware und ihrer Komponenten, einschließlich zufälliger Schäden;
  • Mängel und Schäden an der Ware durch Verunreinigung der Ware oder eines ihrer Teile aufgrund vernachlässigter Wartung;
  • Mängel und Schäden an der Ware durch Nutzung der Ware unter Bedingungen, die hinsichtlich der Temperatur, Staubbelastung, Feuchtigkeit, chemischer und mechanischer Einwirkungen von den Bedingungen abweichen, unter welchen die Ware üblicherweise benutzt wird;
  • Mängel und Schäden an der Ware durch ein Elementarereignis;
  • Mängel und Schäden an der Ware durch gewaltsame Beschädigung der Ware;
  • Mängel und Schäden an der Ware durch Nichtbeachtung der Grundsätze der Warenbenutzung;
  • Waren, bei denen am Tag der Annahme zur Reparatur die Garantiefrist abgelaufen ist;
  • Mängel und Schäden an der Ware durch die Verwendung von anderen, als vom Hersteller oder Lieferanten empfohlenen Komponenten, sowie durch Reparaturen oder Modifikationen durch andere, als vom Hersteller oder Lieferanten autorisierte Personen;  
  • Mängel und Schäden an der Ware, die dem Käufer vor der Übernahme der Ware bekannt waren;
  • Mängel und Schäden an der Ware, die der Käufer selbst verursacht hat oder die durch eine unsachgemäße Montage des Produkts verursacht wurden.
  1. Geltendmachung der Sachmängelhaftung (Reklamation)

    1. 12.1. Rechte aus der Sachmängelhaftung sind direkt beim Verkäufer oder in der Betriebsstätte, wo die Ware gekauft wurde, geltend zu machen. Im Sinne des VSchG kann der Käufer jedoch seine Reklamation auch in jeder anderen Betriebsstätte des Verkäufers, in der die Annahme der Reklamation im Hinblick auf die verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen möglich ist, oder bei einer bestimmten Person, die zur Abwicklung der Reklamation verpflichtet ist, geltend machen.    In der Betriebsstätte und bei der jeweiligen bestimmten Person muss während der Betriebszeit ein Mitarbeiter, der mit der Abwicklung von Reklamationen beauftragt ist, anwesend sein. 

    2. 12.2.Bei der Reklamation müssen die Garantieurkunde und der Nachweis über die Bezahlung des Kaufpreises beigefügt werden.

    3. 112.3.Im Sinne des VSchG ist der Verkäufer bei der Geltendmachung der Reklamation verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung auszustellen. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, füllt die Person, die die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung (d. h. die Reklamation) geltend macht, zusammen mit dem beauftragten Mitarbeiter des Verkäufers oder der jeweiligen bestimmten Person, die die Reklamationen abwickelt, ein Reklamationsprotokoll aus, in dem der Mangel und die Art und Weise, wie er sich auswirkt, genau beschrieben werden, und übergibt die mangelhafte Sache in der Verpackung samt etwaigem Zubehör und Dokumentation dem Verkäufer. Im Reklamationsprotokoll gibt die Person, die die Reklamation geltend macht, ihre Kontaktadresse (E-Mail, Telefonnummer) an, unter welcher sie vom Verkäufer über die Art der Reklamationsabwicklung verständigt wird. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung dafür, wenn die versendete Benachrichtigung an die genannte Kontaktadresse nicht zugestellt werden konnte. Wird die Reklamation mittels Telekommunikationsmitteln geltend gemacht, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation sofort dem Käufer zu übermitteln; ist eine sofortige Übermittlung nicht möglich, so spätestens zusammen mit dem Beleg über die Abwicklung der Reklamation; die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation muss nicht übermittelt werden, wenn der Käufer eine Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf eine andere Art und Weise nachzuweisen.  Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Geltendmachung der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Abwicklung der Reklamation auszustellen.

  2. Art der Reklamationsabwicklung:

    1. 13.1. Als Abwicklung der Reklamation im Sinne der Bestimmungen von §2 Buchst. m/ VSchG gilt: die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch Übergabe des reparierten Produkts, Umtausch des Produkts, Rückerstattung des Kaufpreises, Auszahlung eines angemessenen Preisnachlasses, schriftliche Aufforderung zur Leistungsübernahme oder begründete Ablehnung der Reklamation.
       
    2. 13.2.Macht der Kunde eine Reklamation geltend, so hat der Verkäufer oder ein durch ihn beauftragter Mitarbeiter oder eine bestimmte Person den Käufer über seine Rechte gemäß allgemeiner Vorschrift  (§622 und 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu belehren; je nach Entscheidung des Käufers, welches dieser Rechte er wahrnimmt, ist er verpflichtet, die Art der Reklamationsabwicklung sofort, in komplizierteren Fällen spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Geltendmachung der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere, wenn eine aufwendige technische Beurteilung des Zustandes des Produkts oder der Dienstleistung erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation, festzulegen. Nach der Festlegung der Art der Reklamationsabwicklung wird die Reklamation sofort abgewickelt, in begründeten Fällen kann die Abwicklung auch später erfolgen; sie darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist zur Abwicklung der Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Umtausch des Produkts gegen ein neues Produkt zu verlangen.

    3. 13.3.Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, so hat der Käufer das Recht darauf, dass dieser Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beseitigt wird.

    4. 13.4. Der Verkäufer kann immer anstatt der Mangelbeseitigung die mangelhafte Ware gegen mangelfreie Ware umtauschen.

    5. 13.5. Wird nach Annahme der Reklamation festgestellt, dass der Mangel unbehebbar ist und verhindert, dass die Sache ordnungsgemäß als eine mangelfreie Sache genutzt werden kann, so hat der Käufer das Recht auf Umtausch der Sache oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

    6. 13.6. Die gleichen wie in Punkt 13.5 genannten Rechte stehen dem Käufer zu, wenn es sich zwar um einen behebbaren Mangel handelt, der Käufer aber die Sache wegen wiederholtem Auftreten desselben Mangels, auch nach einem dritten Reparaturversuch, nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

    7. 13.7. Die gleichen wie in Punkt 13.5 genannten Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Sache gleichzeitig drei verschiedene behebbare Mängel aufweist, wobei jeder davon eine ordnungsgemäße Nutzung verhindert.

    8. 13.8. Macht der Käufer seine Reklamation innerhalb der ersten 12 Monate ab Kauf geltend, so kann der Verkäufer die Reklamation nur auf Grundlage einer sachkundigen Beurteilung durch Ablehnung abwickeln; ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Beurteilung kann vom Kunden nicht verlangt werden, dass er die Kosten für die sachkundige Beurteilung sowie sonstige damit zusammenhängende Kosten übernimmt. Hat der Käufer seine Reklamation nach 12 Monaten ab Kauf geltend gemacht und wurde die Reklamation vom Verkäufer abgelehnt, so ist die Person, die die Reklamation abgewickelt hat, verpflichtet, im Dokument über die Abwicklung der Reklamation aufzuführen, wem der Käufer das Produkt zur sachkundigen Beurteilung übersenden kann. Wurde das Produkt zur sachkundigen Beurteilung einer bestimmten Person übersendet, so sind die Kosten für die sachkundige Beurteilung sowie alle sonstigen damit zusammenhängenden Kosten, ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Beurteilung, vom Verkäufer zu tragen. Kann der Käufer durch sachkundige Begutachtung nachweisen, dass der Verkäufer für den Mangel haftet, so kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der Durchführung der sachkundigen Beurteilung wird der Lauf der Garantiefrist gestoppt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der erneuten Geltendmachung der Reklamation sämtliche Kosten für die sachkundige Beurteilung sowie alle damit zusammenhängenden, zweckmäßig aufgewendeten Kosten, zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.

    9. 13.9. Durch die Abwicklung der Reklamation wird das Recht des Käufers auf Schadensersatz gemäß Gesetz Nr. 294/1999 GBl. über die Haftung für fehlerhafte Produkte in der Fassung späterer Vorschriften nicht berührt.

Diese Reklamationsordnung erlangt am 1.12.2014 Gültigkeit und Wirksamkeit und setzt alle bisherigen Bestimmungen und Gewohnheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Reklamationen und der Garantie außer Kraft.

Durch Nichterfüllung der vorgenannten Reklamationsbedingungen gefährdet der Käufer die Qualität und den zeitlichen Ablauf der Reklamationsverfahrens.